Betriebs- und Gestaltungskonzept Eggersriet (BGK)
Das Betriebs- und Gestaltungskonzept (BGK) der Kantonsstrasse in Eggersriet gelangt nach jahrelanger Planungsphase nun bald in die Planauflage. Das BGK besteht aus drei Teilstrassenprojekten. Am 4. Februar 2025 erfolgte die Anhörung der politischen Gemeinde durch das Tiefbauamt des Kantons St.Gallen bzgl. dem BGK Dorfzentrum. In diesem Zusammenhang erteilte der Gemeinderat auch die letzte Beitragszusicherung, welche politische Gemeinden nach dem Strassengesetz zu leisten haben. Der Anteil der Politischen Gemeinde Eggersriet an den Gesamtkosten beträgt 35 Prozent der anrechenbaren Kosten. Die restlichen 65 Prozent der anrechenbaren kosten werden vom Kanton finanziert. Aufgrund der Höhe unterliegt die Zusicherung des Gemeindebeitrags dem fakultativen Referendum. Die Frist läuft bis zum 21. April 2025.
Die Zuständigkeit bei solchen Kantonsstrassenprojekten liegt beim Tiefbauamt des Kantons St.Gallen. Die Gemeinde ist dankbar, dass der Kanton eine solch grosse Investition in die Infrastruktur tätigt, welche der ganzen Region und unserer Bevölkerung zugutekommt.
Zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt die Planauflage, bei welcher gegen das Strassenbauprojekt bzw. die jeweiligen Teilprojekte Einsprache erhoben werden kann.