Bürgerversammlung
Die Bürgerversammlung beschliesst über:
- die Gemeindeordnung
- die Jahresrechnung
- Voranschlag und Steuerfuss
- einmalige oder während mindestens zehn Jahren wiederkehrende neue Ausgaben, die den in der Gemeindeordnung festgesetzten Betrag übersteigen.
- Aufgaben und Kredite, soweit nicht der Gemeinderat abschliessend zuständig ist.
- Kauf und Verkauf von Grundstücken, soweit nicht der Gemeinderat abschliessend zuständig ist.
- Geschäfte, die ihr durch besondere gesetzliche Vorschriften zugewiesen sind.
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