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Einwohneramt - Umzug / Zuzug / Wegzug

Mit dem Service eUmzug CH haben die Einwohnerinnen und Einwohner der ganzen Schweiz, Umzüge, Zuzüge und Wegzüge innerhalb von 14 Tagen (Art. 11 RHG) elektronisch zu melden. Benützen Sie dazu bitte den Link. Bitte beachten Sie auch, welche Unterlagen Sie bereithalten sollten.

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