Einwohneramt - Anmeldung / Abmeldung Hund
Gemäss Hundegesetz Art. 14 muss jeder Hund der älter als drei Monate ist, bei der Gemeinde gemeldet werden. Die Gemeinde führt ein entsprechendes Hundeverzeichnis.
Zugehörige Objekte
Bemerkung
Um Ihren Hund in unserer Gemeinde anzumelden, umzumelden oder abzumelden können Sie diesen Onlinedienst benutzen.
Unterlagen
• Kopie Impfausweis / Hundepass (nur bei Anmeldung)
Verfahren
Das Einwohneramt der Gemeinde Eggersriet wird Ihre Meldung prüfen. Wenn alles vollständig ist, wird das Hundeverzeichnis entsprechend nachgeführt.
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.