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Einwohneramt - Anmeldung / Abmeldung Hund

Gemäss Hundegesetz Art. 14 muss jeder Hund der älter als drei Monate ist, bei der Gemeinde gemeldet werden. Die Gemeinde führt ein entsprechendes Hundeverzeichnis.

Zugehörige Objekte

Bemerkung

Um Ihren Hund in unserer Gemeinde anzumelden, umzumelden oder abzumelden können Sie diesen Onlinedienst benutzen.

Unterlagen

• Kopie Impfausweis / Hundepass (nur bei Anmeldung)

Verfahren

Das Einwohneramt der Gemeinde Eggersriet wird Ihre Meldung prüfen. Wenn alles vollständig ist, wird das Hundeverzeichnis entsprechend nachgeführt.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.

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