Grundbuchamt - Grundbuchauszug bestellen
Der Grunduchauszug gibt Auskunft über folgende Eintragungen: Grundstücksbeschrieb, Eigentum, Anmerkungen, Vormerkungen, Dienstbarkeiten/Grundlasten und Grundpfandrechte. Er kann ohne schriftlichen Interessensnachweis nur dem Grundeigentümer und dem im Grundbuch eingetragenen Grundpfandgläubiger zugestellt werden.
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Zuständige Instanz: Grundbuchamt
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