Gemeinderatskanzlei - Veranstaltungs- und / oder Festwirtschaftsbewilligung
Sie möchten einen Anlass mit Bewirtung durchführen? Dafür benötigen Sie ein Patent für einen Anlass gemäss Art. 14 + 15 des Gastwirtschaftsgesetzes (sGS 553.1)
Für grössere Veranstaltungen (z. B. Festzelt, Verkehrsregelung nötig, Verstärkeranlagen, Liegenschaft der Gemeinde) ist zudem eine Veranstaltungsbewilligung nötig.
Das Formular für beide Bewilligungen können Sie von dieser Website herunterladen und an info@eggersriet.ch spätestens 5 Wochen vor der Veranstaltung einreichen.
Für grössere Veranstaltungen (z. B. Festzelt, Verkehrsregelung nötig, Verstärkeranlagen, Liegenschaft der Gemeinde) ist zudem eine Veranstaltungsbewilligung nötig.
Das Formular für beide Bewilligungen können Sie von dieser Website herunterladen und an info@eggersriet.ch spätestens 5 Wochen vor der Veranstaltung einreichen.