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Gemeinderatskanzlei - Tombola- und Lottoveranstaltung

Ab dem 01.11.2020 sind die meisten Lotto- und Tombolaveranstaltungen bewilligungsfrei zulässig. Die gesetzlichen Regelungen müssen dennoch eingehalten werden.

Mit folgendem Link gelangen Sie zur kantonalen Website zu Geldspielen, von welcher Sie hilfreiche Merkblätter und Gesuchsformulare für bewilligungspflichtige Geldspiele beziehen können.

Bei Fragen steht Ihnen die Gemeinderatskanzlei zur Verfügung.

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