Grundbuchamt - Gesuch um Grundstückneuschätzung
Gemäss Art. 6 lit. b des Gesetzes über die Durchführung der Grundstückschätzung kann der Eigentümer eine Neubeurteilung der Schätzung beantragen.
Eine Neubeurteilung ist dann angebracht, wenn sich der Wert des Grundstückes aufgrund neuer Rahmenbedingungen vor Ablauf der 10-jährigen Schätzungsfrist entscheidend verändert (z. B. wegen Umbauten).
Die Kosten für die ausserordentliche Schätzung gehen zu Lasten des Eigentümers, wenn er eine Neubeurteilung verlangt und diese keine Änderung der Schätzung ergibt (Art. 12 lit. c des Gesetzes über die Durchführung der Grundstückschätzung).
Eine Neubeurteilung ist dann angebracht, wenn sich der Wert des Grundstückes aufgrund neuer Rahmenbedingungen vor Ablauf der 10-jährigen Schätzungsfrist entscheidend verändert (z. B. wegen Umbauten).
Die Kosten für die ausserordentliche Schätzung gehen zu Lasten des Eigentümers, wenn er eine Neubeurteilung verlangt und diese keine Änderung der Schätzung ergibt (Art. 12 lit. c des Gesetzes über die Durchführung der Grundstückschätzung).
Zugehörige Objekte
Bemerkung
Füllen Sie dieses Formular vollständig aus und reichen Sie es uns elektronsich ein. Geben Sie insbesondere auch an, weshalb Sie eine ausserordentliche Neuschätzung Ihres Grundstückes wünschen.
Verfahren
Das Grundbuchamt wird Sie ca. 6 Wochen vor der Schätzung über den Termin informieren.
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.