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Beglaubigung

Unterschriften und Dokumente können beim Einwohneramt beglaubigt werden.

Eine Unterschriftsbeglaubigung ist die Bestätigung, dass die Unterschrift echt ist. Deshalb ist es wichtig, dass die Unterzeichnenden persönlich beim Amt vorsprechen, sich ausweisen können und vor der Amtsperson die Unterschrift tätigen.

Eine Beglaubigung einer Kopie bestätigt, dass die Kopie mit dem Originaldokument übereinstimmt. Bitte nehmen Sie hierfür zwingend das Originaldokument mit. Die Kopie wird durch die Amtsperson gemacht.

Zugehörige Objekte

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