Kopfzeile

Inhalt

Baugesuch

Das Errichten und Ändern von Bauten und Anlagen sowie der Abbruch von Gebäuden ist bewilligungspflichtig (Art. 78 des kant. Baugesetzes). Ebenso muss für das Erstellen oder Ändern von wärmetechnischen Anlagen (Feuerungen, Heizöltankanlagen usw.) eine Bewilligung eingeholt werden. Das Bausekretariat Eggersriet (Tel. 058 228 75 25) erteilt Ihnen gerne nähere Auskünfte.

Auf der Seite www.bauen.sg.ch können diverse Formulare für Bauvorhaben bezogen werden.

Zugehörige Objekte

Webstatistik

Wir verwenden eine Webstatistik, um herauszufinden, wie wir unser Webangebot für Sie verbessern können. Alle Daten werden anonymisiert und in Rechenzentren in der Schweiz verarbeitet. Mehr Informationen finden Sie unter “Datenschutz“.

Dürfen wir Ihre anonymisierten Daten verwenden?

×