Kopfzeile

Inhalt

Schätzungswesen

Alle Gebäude im Kanton St. Gallen sind obligatorisch bei der Gebäudeversicherung St.Gallen gegen Elementar- und Brandschäden versichert. Die Grundstückschätzungen erfolgen im Auftrag und zuhanden des Steueramtes und der Gebäudeversicherung St.Gallen. Nach der erstmaligen Schätzung erfolgt in der Regel alle 10 Jahre eine Neubeurteilung. Dabei werden folgende Versicherungs- und Steuerwerte festgelegt:

  • Neuwert (Kostenaufwand für die Erstellung eines gleichartigen Gebäudes zum Zeitpunkt der Schätzung)
  • Zeitwert (Zustandswert des Gebäudes im Zeitpunkt der Schätzung)
  • Mietwert (zu welchem Netto-Mietzins könnte die Liegenschaft vermietet werden)
  • Verkehrswert (mutmasslicher Verkaufswert der Liegenschaft), der zudem Steuerwert ist.

 

Bei landwirtschaftlichen Grundstücken wird zudem festgelegt:

  • Ertragswert (Kapital, welches zum mittleren Zinssatz bei landesüblicher Bewirtschaftung im Schnitt mehrerer Jahre aus dem Ertrag der Liegenschaft verzinst werden kann.)
  • Belastungsgrenze BGBB

Ausserordentliche Neubeurteilungen der Grundstückschätzungen finden nach einer wesentlichen Veränderung der wertbestimmenden Eigenschaften eines Objektes oder auf Antrag des jeweiligen Eigentümers statt.

Ein Neubau oder eine bauliche Wertvermehrung muss unverzüglich nach der Vollendung schriftlich beim Grundbuchamt zur Schätzung angemeldet werden (Baukostenabrechnung beilegen). Geschieht dies nicht innert Monatsfrist nach Bauvollendung, kann das Grundbuchamt die Schätzung anordnen.

Sie können beim Grundbuchamt auch vor Ablauf der 10-jährigen Frist schriftlich eine Neuschätzung beantragen.

Zugehörige Objekte