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Handänderungssteuer

Als Handänderung gilt jeder Eigentumswechsel und jede Übertragung der wirtschaftlichen Verfügungsgewalt über ein Grundstück (Art 241 Abs. 2 StG). Die Handänderungssteuer ist eine Gemeindesteuer. Sie ist jedoch im kantonalen Steuergesetz geregelt und somit innerhalb vom Kanton St. Gallen gleich.

Informationen zur Handänderungssteuer befinden sich auf der Homepage des Kantonalen Steueramtes St. Gallen.

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