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Sozialamt

Tätigkeiten
Das Sozialamt ist gemäss den Bestimmungen des Sozialhilfegesetzes zuständig für die Ausrichtung der Sozialhilfe. Die Sozialhilfe bezweckt die Sicherung der Existenz sowie die Förderung der wirtschaftlichen und persönlichen Selbständigkeit bedürftiger Personen. Das Sozialamt ist somit Anlaufstelle für all jene Personen, welche sich in oder kurz vor einer Notlage befinden.

Grundsätzlich kommt die Sozialhilfe jedoch nur zum Tragen, wenn die bedürftige Person ihre Notlage nicht selbst oder nicht rechtzeitig aus eigenen Mitteln, aus Mitteln von leistungspflichtigen Dritten (Sozialversicherungen, Verwandte etc.) oder aus freiwillig geleisteten Mitteln von Dritten beheben kann. Bestehende Schulden können jedoch in der Regel nicht übernommen werden.

Das Sozialamt gewährt persönliche Hilfe im Sinne von
  • Betreuung und Beratung
  • Vermittlung von Dienstleistungen anderer Stellen
  • Geltendmachung von Ansprüchen (z.B. bei Sozialversicherungen)

und wirtschaftliche / finanzielle Hilfe in Form von
  • Geldleistungen
  • Kostengutsprachen
  • Alimentenbevorschussung und Alimenteninkasso
  • Mutterschaftsbeiträge

Wichtige Informationen
Aufgrund von Bundesvorgaben sind die Vormundschaftsbehörden per 1. Januar 2013 regionalisiert worden. Die Politische Gemeinde Eggersriet hat sich mit den Gemeinden Wittenbach, Häggenschwil und Muolen sowie der Stadt St.Gallen zur KES-Region St.Gallen zusammengeschlossen. Mit der Regionalisierung ist die Vormundschaftsbehörde der Gemeinde per Ende 2012 aufgelöst und die Aufgaben des Vormundschaftssekretariates vor Ort entfallen. 

Kontakt KESB St. Gallen
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Region St. Gallen
Bahnhofplatz 1
Postfach 23
9001 St. Gallen
Telefon 071 224 54 77
Fax 071 224 62 12
kesb@stadt.sg.ch

Kontakt

Sozialamt
Heidenerstrasse 5
9034 Eggersriet
Tel. 058 228 75 10
sozialamt@eggersriet.ch

Öffnungszeiten

Aufgrund von personellen Veränderungen sind unsere Sozialen Dienste, Büro Nr. 5, (Sozialamt, Assistenz- und Betreuungsdienst sowie AHV-Zweigstelle) ab 1. Mai 2024 jeweils am Freitagnachmittag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr geschlossen.

Von Montag bis Donnerstag sind wir zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie erreichbar. Die restlichen Verwaltungsabteilungen sind ebenfalls im gewohnten Rahmen für Sie da. Vielen Dank für das Verständnis.

Personen

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