Kantonales Feuerverbot wird per 2. September 2026 aufgehoben
Das Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St.Gallen hebt die seit dem 3. Juli 2026 geltende Allgemeinverfügung betreffend das kantonale Feuer- und Feuerwerksverbot auf.
Die Aufhebung erfolgt am Mittwoch, 2. September 2026, um 12.00 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt das bestehende Verbot weiterhin in Kraft.
Aufgrund der Niederschläge der vergangenen Tage und der tieferen Temperaturen hat sich die Wald- und Flächenbrandgefahr in verschiedenen Regionen des Kantons entschärft. Nach Einschätzung des Kantons besteht keine flächendeckende akute Gefahr eines Wald- oder Flächenbrands mehr.
Mit dem Widerruf entfallen ab 2. September 2026, 12.00 Uhr, auch die mit der Allgemeinverfügung verbundenen Einschränkungen im Wald und in Waldesnähe sowie das Verbot des Steigenlassens von Himmelslaternen.
Die Bevölkerung wird weiterhin gebeten, beim Umgang mit Feuer die nötige Vorsicht walten zu lassen und die jeweils aktuelle Waldbrandgefahr zu beachten.
Die Verfügung des Kantons St.Gallen finden Sie im Anhang.
Zugehörige Objekte
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| 20260901_Widerruf Allgemeinverfuegung Feuerverbot Wald und Waldesnaehe (200m) (PDF, 472 kB) | Download | 0 | 20260901_Widerruf Allgemeinverfuegung Feuerverbot Wald und Waldesnaehe (200m) |