Kopfzeile

Inhalt

Fakultatives Referendum - Änderung des Feuerschutzreglements der Gemeinde Eggersriet

17. April 2026

Der Gemeinderat hat am 24. März 2026 die Änderung des Feuerschutzreglements der Gemeinde Eggersriet per 1. Januar 2027 beschlossen, welche gestützt auf Art. 23 Abs. 1 lit. a des Gemeindegesetzes des Kantons St.Gallen [sGS 151.2] i.V.m. Art. 13 der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Eggersriet dem fakultativen Referendum untersteht.

Gegenstand:    Änderung von Art. 6 des Feuerschutzreglements der Gemeinde Eggersriet per 1. Januar 2027

Auflagefrist:    20. April 2026 bis 29. Mai 2026

Auflageort:      Gemeinderatskanzlei, Heidenerstrasse 5, 9034 Eggersriet (Büro 8)

Für das Zustandekommen des Referendumsbegehrens sind 250 gültige Unterschriften notwendig. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist beim Gemeinderat Eggersriet, Heidenerstrasse 5, 9034 Eggersriet, einzureichen. Das Referendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten (Art. 19 Abs. 1 Gesetz über Referendum und Initiative [sGS 125.1]).

Gemeinderatskanzlei