Rücklieferungsvergütung Elektra Eggersriet
Mit dem Stromversorgungsgesetz treten ab dem 1. Januar 2026 neue Regelungen bezüglich Vergütung für eingespeiste elektrische Energie in Kraft. Verteilnetzbetreiber müssen den Strom, der von Stromproduktionsanlagen ins Netz eingespeist wird, abnehmen und angemessen vergüten. Die minimale Rücklieferungsvergütung der Elektra Eggersriet ab dem 1. Januar 2026 kann auf der Website der Gemeinde Eggersriet unter «Publikationen» im Online-Schalter heruntergeladen werden.