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Beitragszusicherung Betriebs- und Gestaltungskonzept, Dorfzentrum Eggersriet

10. März 2025

Das Betriebs- und Gestaltungskonzept (BGK) der Kantonsstrasse in Eggersriet gelangt nach jahrelanger Planungsphase nun bald in die Planauflage. Das BGK besteht aus drei Teilstrassenprojekten. Am 4. Februar 2025 erfolgte die Anhörung der politischen Gemeinde durch das Tiefbauamt des Kantons St.Gallen bzgl. dem BGK Dorfzentrum. In diesem Zusammenhang erteilte der Gemeinderat auch die letzte Beitragszusicherung, welche politische Gemeinden nach dem Strassengesetz zu leisten haben. Die Gesamtkosten des Bauvorhabens «BGK Dorfzentrum» belaufen sich auf Fr. 4’690'200.00 (Preisstand April 2023). Der Anteil der Politischen Gemeinde Eggersriet beträgt Fr. 1'497’650.00 gemäss Art. 69 des Strassengesetzes (35 Prozent der anrechenbaren Kosten von Fr. 4’279'000.00). Die restlichen 65 Prozent der anrechenbaren Kosten werden vom Kanton finanziert. Aufgrund der Höhe unterliegt die Zusicherung des Gemeindebeitrags dem fakultativen Referendum, welches bis zum 21. April 2025 läuft.
 

Gegenstand:    Beitragszusicherung an das Strassenbauprogramm B11.1.06.177.102 
                          (Betriebs- und Gestaltungskonzept Eggersriet, Dorfzentrum)

Auflagefrist:    12. März 2025 bis 21. April 2025

Auflageort:      Gemeinderatskanzlei, Heidenerstrasse 5, 9034 Eggersriet (Büro 8)

 

Für das Zustandekommen des Referendumsbegehrens sind 250 gültige Unterschriften notwendig. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist beim Gemeinderat Eggersriet, Heidenerstrasse 5, 9034 Eggersriet, einzureichen. Das Referendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten (Art. 19 Abs. 1 Gesetz über Referendum und Initiative [sGS 125.1]).

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