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Mitwirkung Überarbeitung Gemeindestrassenplan

14. Januar 2025

Öffentliche Mitwirkung vom

 

15. Januar 2025 bis 13. Februar 2025

 

Überarbeitung Gemeindestrassenplan – Einladung zur Mitwirkung

Die Gemeinden des Kantons St. Gallen sind durch das neue Planungs- und Baugesetz des Kantons St. Gallen verpflichtet, ihre Gemeindestrassenpläne zusammen mit der Ortsplanungsrevision bis spätestens 2027 zu überarbeiten. Aufgrund dessen hat die politische Gemeinde Eggersriet den Gemeindestrassenplan inkl. Fuss-, Wander- und Radwegplan (FWR-Plan) systematisch überprüft und auf den aktuellen Stand gebracht. Konkret wurde der Plan der aktuellen amtlichen Vermessung sowie dem effektiven Verlauf im Gelände angepasst. Gleichzeitig wurden die Klassierungen aller Strassen und Wege überprüft und wo nötig korrigiert. Die Vorprüfung durch die zuständigen kantonalen Amtsstellen ist bereits erfolgt. Die Rückmeldungen sind entsprechend in die Projektunterlagen eingeflossen.

Der Entwurf des Gemeindestrassenplans inkl. Fuss-, Wander- und Radwegplan (FWR-Plan) liegt vom 15. Januar 2025 bis 13. Februar 2025 zur öffentlichen Mitwirkung auf. Die Unterlagen können digital eingesehen werden und liegen zudem im Gemeindehaus bei der Gemeinderatskanzlei, Büro 8, zur Einsichtnahme auf. Die Mitwirkung hat schriftlich an die Gemeinderatskanzlei, Heidenerstrasse 5 oder per Mail an info@eggersriet.ch zu erfolgen.

Die Karte "Strassenklassierung, Aufarbeitung" der Gemeinde Eggersriet ist öffentlich im Geoportal zugänglich (Direktlink Geoportal, Strassenklassierung, Aufarbeitung Gde).
 

Gemeinderat Eggersriet

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