Anpassung Gebührentarif Schulergänzende Betreuung Familienzentrum
Mit der Einführung der Angebotspflicht im Kanton St.Gallen für eine schulergänzende Betreuung werden neu insgesamt acht Ferienbetreuungswochen gefordert. Hinsichtlich dieser Veränderungen müssen entsprechende weitere Personalstunden in der Betreuung geleistet werden. Weiter wird im Jahr 2025 die Finanzhilfe des Bundes für kommunale Subventionserhöhungen deutlich reduziert und läuft endgültig aus. Dies wirkt sich entsprechend auf die Kostenrechnung des Familienzentrums aus. Der Gemeinderat hat diese Veränderungen bereits vor Einführung der Angebotspflicht erkannt, aber bis Ende 2024 noch bewusst auf eine Erhöhung der Elterntarife verzichtet. Hinsichtlich der Entlastung des Budgets im Jahr 2025 erachtet der Gemeinderat eine Anpassung der Gebührentarife jedoch als wichtig und hat deshalb den Gebührentarif für die schulergänzende Betreuung aktualisiert. Die Anpassung wird per 01.04.2025 in Kraft gesetzt. Der Gebührentarif ist als Anhang I zum Reglement für die schulergänzende Tagesbetreuung auf unserer Webseite veröffentlicht. Auch mit den erhöhten Tarifen subventioniert die Politische Gemeinde das Angebot im Familienzentrum im Jahr 2025 mit über zwei Steuerprozenten.