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Anzeige Sondernutzungsplan «Festlegung Gewässerraum (Baulinien)» innerhalb des Siedlungsgebietes der Ortsteile Eggersriet und Grub SG

24. Mai 2024

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Öffentliche Auflage vom

31. Mai 2024 bis 1. Juli 2024

 

Sondernutzungsplan «Festlegung Gewässerraum (Baulinien)» innerhalb des Siedlungsgebietes der Ortsteile Eggersriet und Grub SG

Der Gemeinderat genehmigte am 14. Mai 2024 gestützt auf Art. 23, 29 und 41 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1, abgekürzt PBG) folgenden Erlass/Aufhebung:

  • Erlass Sondernutzungsplan «Festlegung Gewässerraum (Baulinien)» innerhalb des Siedlungsgebietes der Ortsteile Eggersriet und Grub SG
  • Aufhebung Gewässerabstandslinienplan Rüti, Grub SG, genehmigt am 4. November 1997
  • Aufhebung Gewässerabstandslinienplan Häldelibach, genehmigt am 26. Mai 1998

 

Die Projekt- und Planunterlagen liegen während 30 Tagen, d.h. vom 31. Mai bis 1. Juli 2024 öffentlich auf. Die Unterlagen können digital eingesehen werden und liegen zudem im Gemeindehaus bei der Gemeinderatskanzlei, Büro 8, zur Einsichtnahme auf.

 

Gegen den Erlass kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat Eggersriet, Heidenerstrasse 5, 9034 Eggersriet, Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartun kann (Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege; sGS 951.1, abgekürzt VRP). Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung zu enthalten (Art. 152 PBG und Art. 48 Abs. 1 VRP).

 

Gemeinderat Eggersriet

 

Zugehörige Objekte

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