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Reglement Schulgeldbeteiligungen Oberstufe ab 1. August 2025

Da während der Referendumsfrist von der Bürgerschaft kein Referendumsbegehren eingegangen ist, hat der I. Nachtrag zum Reglement über Beiträge an Schulgelder beim Besuch auswärtiger Schulen ab Sekundarstufe I (Oberstufe) Rechtsgültigkeit erlangt. Die Inkraftsetzung erfolgt per 1. August 2025.

Mit dem Nachtrag soll die Kostentragung der Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen nach der ordentlichen Schulpflicht vereinheitlicht werden.

Informationen

Datum
1. August 2025
Herausgeber/-in
Gemeinderatskanzlei
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