Tempo-30-Zone Obermühle
Der Gemeinderat hat die Einführung einer Tempo-30-Zone im Gebiet „Obermühle“ beschlossen und beantragt. Grundlage dafür bildet die vorgängig erarbeitete verkehrstechnische Beurteilung des Gebiets.
Das Polizeikommando des Kantons St.Gallen hat die entsprechende Verkehrsanordnung nun verfügt. Vorgesehen ist eine Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h und die Signalisation des betroffenen Gebiets als Tempo-30-Zone.
Die Tempo-30-Zone umfasst die Mühlbachstrasse, Kellerswiesenstrasse, Säntisstrasse, Obermühlestrasse, Wiesenstrasse, Sonnmattweg, Falkenweg, Kirchweg, Untere Zelgstrasse, Im Ried und Säntisweg.
Die Verfügung wird am 2. November 2026 amtlich publiziert. Die Unterlagen liegen vom 2. bis 16. November 2026 bei der Gemeinderatskanzlei während der ordentlichen Öffnungszeiten öffentlich auf und können dort eingesehen werden.
Gegen die Verfügung kann innert 14 Tagen Rekurs beim Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St.Gallen erhoben werden. Massgebend für das Rechtsmittelverfahren ist die amtliche Publikation.
Über die weitere Umsetzung der Tempo-30-Zone wird nach Abschluss des Verfahrens informiert.