Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot wird aufgehoben
Die Niederschläge der vergangenen Tage haben die Waldbrandgefahr im Kanton St.Gallen deutlich reduziert. Der Kanton hebt deshalb das bisher geltende absolute Feuer- und Feuerwerksverbot per Samstag, 22. August 2026, 00.00 Uhr, teilweise auf.
Ab diesem Zeitpunkt sind Feuer und Feuerwerk ausserhalb von Wald und Waldesnähe wieder erlaubt.
Weiterhin gilt jedoch:
Feuer und Feuerwerk bleiben im Wald sowie in Waldesnähe bis zu einem Abstand von 200 Metern zum Wald verboten.
Der Fachstab Trockenheit des Kantons St.Gallen verfolgt die weitere Entwicklung der Lage. Je nach Wetterentwicklung können erneut Einschränkungen notwendig werden.
Die Bevölkerung wird gebeten, auch ausserhalb der Verbotszonen weiterhin sorgfältig und verantwortungsbewusst mit Feuer umzugehen.
Weitere Informationen sind auf der Website des Kantons St.Gallen: Trockenheit und Waldbrandgefahr | sg.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.