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Aktueller Stand zu den Abstimmungsbeschwerden betreffend Bürgerversammlung vom 31. März 2025

30. Juli 2026

Der Entscheid des Departementes des Innern des Kantons St.Gallen betreffend die Abstimmungsbeschwerden im Zusammenhang mit der Bürgerversammlung vom 31. März 2025 wurde von der beschwerdeführenden Partei an das Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen weitergezogen.

Das Beschwerdeverfahren ist somit weiterhin hängig. Ein rechtskräftiger Abschluss des Verfahrens liegt derzeit noch nicht vor.

Der Gemeinderat bedauert, dass durch den Weiterzug weiterhin keine Rechtssicherheit besteht und sich die weiteren Schritte für eine nachhaltige Schulraumlösung in der Gemeinde Eggersriet entsprechend verzögern. Er respektiert jedoch die Möglichkeit, den Entscheid des Departementes des Innern gerichtlich überprüfen zu lassen, und wartet nun den Entscheid des Verwaltungsgerichtes ab. Sobald neue, für das weitere Vorgehen relevante Erkenntnisse vorliegen, wird der Gemeinderat die Bevölkerung erneut informieren.

Dem Gemeinderat ist weiterhin wichtig, dass politische und rechtliche Verfahren transparent, sorgfältig und respektvoll geführt werden.

Gemeinderat