Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im Kanton St.Gallen
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der sehr hohen Gefahr von Flur- und Waldbränden gilt seit Freitag, 17. Juli 2026, 12.00 Uhr, im gesamten Kanton St.Gallen ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot.
Die Wälder und die Natur sind derzeit so trocken, dass bereits ein kleiner Funke grosse und unberechenbare Brände auslösen kann. Zum Schutz von Menschen, Tieren und Natur ist deshalb im ganzen Kantonsgebiet besondere Vorsicht geboten.
Es gilt insbesondere:
- Im Freien dürfen keine Feuer entfacht werden – auch nicht im eigenen Garten.
- Das Entzünden und Abbrennen von Feuerwerk ist verboten.
- Ausgenommen sind Elektro- und Gasgrills auf privatem Gelände, sofern sich diese nicht im Wald befinden.
- Die geltenden Verbote sind unbedingt einzuhalten. Bei Verstössen drohen Bussen.
Das Feuerverbot gilt im gesamten Kantonsgebiet. Die Fachleute des Kantons und der Blaulichtorganisationen beobachten die Lage laufend.
Die Bevölkerung wird gebeten, das Verbot konsequent einzuhalten und auch Familie, Freunde und Nachbarn über die aktuelle Situation zu informieren.
Bei Brand oder Brandverdacht ist unverzüglich die Feuerwehr über die Notrufnummer 118 zu alarmieren.
Aktuelle Informationen und Verhaltensempfehlungen finden Sie in der Alertswiss-App sowie auf der Website des Kantons St.Gallen unter Trockenheit und Waldbrandgefahr - Kant. SGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Zugehörige Objekte
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| Medienmitteilung_SG_Feuerverbot_KFS (PDF, 92 kB) | Download | 0 | Medienmitteilung_SG_Feuerverbot_KFS |