Kantonales Feuerverbot in Wald und Waldesnähe
Aufgrund der grossen Waldbrandgefahr erlässt der Kanton St.Gallen ab Freitag, 3. Juli 2026, 00.00 Uhr, ein Feuerverbot in Wald und Waldesnähe. Das Verbot gilt auf dem gesamten Kantonsgebiet und bleibt bis auf Widerruf in Kraft.
Die Wälder sind trotz einzelner Niederschläge weiterhin sehr trocken. Bereits ein kleiner Funke kann einen Waldbrand auslösen. Auf dem gesamten Kantonsgebiet gilt weiterhin die Waldbrandgefahrenstufe 4 «grosse Gefahr».
Verboten ist insbesondere:
- Feuer im Wald und im Abstand von 200 Metern zum Wald zu entfachen;
- brennende Streichhölzer, Zigarettenstummel oder andere Raucherwaren in Wald und Waldesnähe wegzuwerfen;
- Himmelslaternen im ganzen Kantonsgebiet steigen zu lassen.
Das Verbot gilt unabhängig von der Art der Feuerstelle. Auch geschlossene Feuerschalen oder Grills mit Deckel sind innerhalb des Waldes und der 200-Meter-Zone nicht erlaubt.
Ausserhalb des Waldes und ausserhalb der 200-Meter-Zone bleibt Grillieren grundsätzlich erlaubt, etwa im eigenen Garten oder auf dem Balkon. Es ist jedoch weiterhin äusserste Vorsicht geboten. Feuer und Glut dürfen nie unbeaufsichtigt bleiben und müssen vollständig gelöscht werden.
Wer gegen das Feuerverbot verstösst, muss mit einer Busse beziehungsweise einer Anzeige rechnen.
Bei Brand oder Brandverdacht ist unverzüglich die Feuerwehr über die Notrufnummer 118 zu alarmieren.
Aktuelle Informationen und Verhaltensempfehlungen finden Sie über die Alertswiss-App sowie auf der Website des Kantons St.Gallen: waldbrandgefahr.sg.ch. Die kantonale Website ist die zentrale Informationsseite zur aktuellen Waldbrandgefahrenlage im Kanton St.Gallen.
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