Kopfzeile

Inhalt

Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern verboten

14. Juli 2026
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit gelten im Kanton St.Gallen derzeit weitreichende Schutzmassnahmen: Im ganzen Kantonsgebiet gilt ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot. Zusätzlich sind Wasserentnahmen aus öffentlichen stehenden Gewässern und Fliessgewässern im Rahmen des Gemeingebrauchs bis auf Widerruf verboten.

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit sind auch die Wasserstände in den Oberflächengewässern und im Grundwasser im Kanton St.Gallen tief und sinken weiter. Gleichzeitig sind die Wassertemperaturen überdurchschnittlich hoch. Zum Schutz der Gewässer sowie der darin lebenden Tiere und Pflanzen hat das kantonale Amt für Wasser und Energie deshalb die Wasserentnahmen aus öffentlichen Oberflächengewässern zusätzlich eingeschränkt.

Ab sofort und bis auf Widerruf sind sämtliche Wasserentnahmen im Rahmen des Gemeingebrauchs aus stehenden Gewässern und Fliessgewässern im ganzen Kanton St.Gallen untersagt. Dies betrifft insbesondere Wasserentnahmen, die bislang ohne Bewilligung zulässig waren.

Vom Verbot ausgenommen sind:

  • der Bodensee
  • der Walensee
  • der Zürichsee
  • der Alpenrhein

Die Einschränkung gilt bis zur Aufhebung der Allgemeinverfügung.

Die Bevölkerung wird gebeten, die geltenden Einschränkungen konsequent einzuhalten und angesichts der anhaltenden Trockenheit generell sorgsam mit der Ressource Wasser umzugehen.

Weiterführende Informationen finden Sie auf folgender Website: Trockenheit | sg.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Zugehörige Objekte

Name Download
Allgemeinverfuegung Einschraenkung Gemeingebrauch an Gewaessern nach dem GNG 2026_zurPublikation20260714 (PDF, 99 kB) Download 0 Allgemeinverfuegung Einschraenkung Gemeingebrauch an Gewaessern nach dem GNG 2026_zurPublikation20260714