Entscheid zu den Abstimmungsbeschwerden Bürgerversammlung vom 31.03.2025
Entscheid zu den Abstimmungsbeschwerden Bürgerversammlung vom 31.03.2025
Das Departement des Innern des Kantons St.Gallen hat in Sachen Abstimmungsbeschwerden im Zusammenhang mit der Bürgerversammlung vom 31.03.2025 zu den Traktanden bzgl. Schulhausneubau entschieden und die Beschwerden abgewiesen. Der Gemeinderat nimmt den Entscheid zur Kenntnis.
Vorbehalten bleibt in dieser Sache ein allfälliger Weiterzug durch die beschwerdeführende Partei an das Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen. Sobald Klarheit über die Rechtskraft des Entscheids besteht, wird der Gemeinderat die weiteren Schritte aufgleisen und die Bevölkerung zu gegebener Zeit informieren.
Dem Gemeinderat ist wichtig, dass politische Verfahren transparent, sorgfältig und respektvoll geführt werden. Dies gilt auch dann, wenn unterschiedliche Auffassungen bestehen.
Gemeinderat