Gebührentarif
Der Gemeinderat hatte im Jahr 2014 beschlossen, auf die Erhebung sämtlicher Gebühren von Einwohnerinnen und Einwohner unter CHF 20 zu verzichten. Diese Regelung hat der Gemeinderat kürzlich einer Prüfung unterzogen und die Weiterführung bestätigt. Die Regelung beinhaltet Gebühren, welche sich auf die eigene Person beziehen (beispielsweise Wohnsitzbestätigungen oder Heimatausweise). Ausgenommen sind hingegen Dienstleistungen, die erhebliche Mehraufwände verursachen oder mehrfache Bestellungen. Auch wenn die Gemeinde Eggersriet wohl eine Ausnahme im Kanton St. Gallen darstellt, möchte der Gemeinderat auch weiterhin an diesem pragmatischen Ansatz festhalten. Die Ausnahmeregelung in unserer Gemeinde zeigt ein exemplarisches Bild einer dienstleistungsorientierten Verwaltung.