Vollzug Energiegesetz


Für den Gesetzesvollzug sind die Gemeinden zuständig. Sie erlassen Verfügungen nach dem kantonalen Energiegesetz. Bei einzelnen Vorschriften des Energiegesetzes wurde der Kanton für den Vollzug als zuständig erklärt (Amt für Wasser und Energie AWE).

Für Gemeinden und Fachpersonen bietet die Energieagentur eine Beratung an.

Am 1. Juli 2021 trat der VI. Nachtrag zum St.Galler Energiegesetz in Kraft.

Formulare für Bauten und Anlagen bewilligt vor dem 1. Juli 2021

Energiegesetz in Vollzug und Praxis: Ich beantworte Ihre Fragen.

Matthias Schelling,
Leiter Energie und Bauen

Ihre Kontaktperson für den Vollzug

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SAK St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten Kanton St.Gallen Stadt St.Gallen