Vollzug Energiegesetz
Für den Gesetzesvollzug sind die Gemeinden zuständig. Sie erlassen Verfügungen nach dem kantonalen Energiegesetz. Bei einzelnen Vorschriften des Energiegesetzes wurde der Kanton für den Vollzug als zuständig erklärt (Amt für Wasser und Energie AWE).
Für Gemeinden und Fachpersonen bietet die Energieagentur eine Beratung an.
Am 1. Juli 2021 trat der VI. Nachtrag zum St.Galler Energiegesetz in Kraft.
Formulare für Bauten und Anlagen bewilligt ab dem 1. Juli 2021
- Energienachweis: Kantonales Hauptformular / Basisformular EN-SG
- Energienachweis: Formulare der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK)
- Energienachweis: EN-104-SG Eigenstromerzeugung bei Neubauten
- Energienachweis: EN-135-SG Schwimmbad
- FM 127: Deklaration des geringfügigen Umbaus
- FM 128: Ausführungskontrolle
- Formular Meldung Solaranlagen
Formulare für Bauten und Anlagen bewilligt vor dem 1. Juli 2021
Energiegesetz in Vollzug und Praxis: Ich beantworte Ihre Fragen.
Matthias Schelling,
Leiter Energie und Bauen
Ihre Kontaktperson für den Vollzug
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Wir unterstützen Sie dabei.