Reglement und GebührentarifDie Nutzung der öffentlichen Bauten und Anlagen ist für einheimische Vereine in der Regel gratis. Einheimische Gruppierungen oder Personen erhalten die Möglichkeit, die öffentlichen Anlagen zu vorteilhaften Konditionen anzumieten. Der Gemeinderat hat als Anhang zum Benützungsreglement der öffentlichen Bauten und Anlagen einen entsprechenden Tarif festgelegt, welcher nebst den internen Tarifen auch die Preise für die Belegung durch auswärtige Personen und Vereinen regelt. Dabei wird unterschieden zwischen einmaliger Nutzung und wiederkehrenden Nutzungen pro Woche (bspw. Sporthalle). Der Tarif ist zusammen mit dem Reglement per 01.01.2023 in Kraft getreten. Datum der Neuigkeit 24. Feb. 2023
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