StrassenbeiträgeBei Sanierungen von Privatstrassen stellt sich oft die Frage, ob die Gemeinde Beiträge zahlen kann und wenn ja, wie viele Mittel fliessen. Grundsätzlich sind die Privatstrassen, also die Strassen der 3. Klasse oder nichtklassierte Strassen Sache der Grundeigentümerschaft. Die Gemeinde leistet aber Beiträge an die Materialkosten, wenn ein Strassenzug wesentliche öffentliche Nutzungen hat, wie beispielsweise bei Rad- und Wanderwegen oder wenn die Strassen Ver- und Entsorgungsrouten umfassen. Im Rahmen der Strassenplanung respektive der Revision der entsprechenden rund 25-jährigen Datengrundlagen, wird dieses Thema flächendeckend und einheitlicher geregelt werden müssen, damit sämtliche Eigentümerschaften von Drittklassstrassen oder öffentlichen Wegen gleichbehandelt sind. Datum der Neuigkeit 13. Jan. 2023
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