Inkrafttreten Reglement über die Nutzung von Bauten und AnlagenDas vom Gemeinderat am 05.07.2022 erlassene Reglement über die Nutzung von Bauten und Anlagen wurde vom 9. September 2022 bis 18. Oktober 2022 dem fakultativen Referendum unterstellt. Da während der Referendumsfrist von der Bürgerschaft kein Referendumsbegehren eingegangen ist, hat das Reglement Rechtsgültigkeit erlangt. Die Inkraftsetzung erfolgt per 01.01.2023. Das Reglement ist ab diesem Zeitpunkt auf der Website der Gemeinde einsehbar. Datum der Neuigkeit 11. Nov. 2022
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