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31.05.2023 02:17:00
Aufgrund eines Entscheids des Bundesgerichts vom 9. Mai 2022 hat das SEM seine Weisungen im Zusammenhang mit der Erteilung von C-Bewilligungen aktuell angepasst. Neu müssen Personen aus allen Staaten für den Erhalt einer Niederlassungsbewilligung sämtliche Integrationskriterien, u.a. auch die Sprachkompetenzen erfüllen und nachweisen.
Die neue Weisung hat zur Folge, dass bei Verlängerungsgesuchen einer B-Bewilligung ab 1. November 2022 keine C-Bewilligung von Amtes wegen (automatischer Erhalt) erteilt wird. Die Erteilung erfolgt für alle Staaten nur noch auf Gesuch hin unter Beilage der Unterlagen gemäss Merkblatt vom Migrationsamt.
Gesuchseingänge beim Migrationsamt St. Gallen bis und mit 31. Oktober 2022 werden noch nach der bisherigen Regelung bearbeitet.
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