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Gemeinde Eggersriet

PFAS-Bodenproben

Das Amt für Umwelt des Kantons St.Gallen hat im Gebiet Höhe Bodenproben entnommen und die Zwischenergebnisse publiziert, obwohl bis zum heutigen Tag keine aussagekräftigen Prüfreihen durchgeführt wurden und die Herkunft der Bodenschadstoffe nicht geklärt ist. Der Gemeinderat findet eine Publikation ohne eigentliche, verlässliche Probereihen und in einem zu eng begrenzten Gebiet wenig zielführend und nicht sinnvoll.

Die PFAS sind eine Stoffgruppe von über 4'000 verschiedenen Kombinationen, die sehr unterschiedlich wirken und noch sehr wenig erforscht sind betreffend Herkunft, Wirkung und Abbau der Stoffe. Es existieren keine Grenzwerte für die Böden.
 

Gewässer

In der Schweiz und weltweit gibt es für die Gewässer entsprechende Grenzwerte, welche auch gemessen und im Labor ausgewertet werden können. Ursache für die Untersuchung der Böden war die Überschreitung des Grenzwertes bei den Fliessgewässern und Quellen in Goldach. Die Quellen wurden seitens der Wasserversorgung abgestellt und belasten das Goldacher Trinkwasser nicht. Auch das Eggersrieter Trinkwasser der Wasserversorgung ist einwandfrei. Die Ursache für den Eintrag der Stoffe in die Fliessgewässer wurde der Einfachheit halber oberhalb der Quellen gesucht. Bei den Landwirtschaftsbetrieben im Gebiet Höhe ging man davon aus, dass diese die Ursache seien für den Eintrag ins Gewässer.
 

Verwendung der Stoffgruppen

Die synthetische Herstellung dieser Stoffgruppen war in den letzten Jahrzehnten sehr vielfältig. Insbesondere in der Textilindustrie war die Herstellung von wasserabweisenden Textilien mit diesen Beschichtungen auffällig. Sie werden aber auch in der Papierindustrie, bei der Herstellung von Löschmitteln, in der Luftfahrt oder bei galvanischen Prozessen anfallen. Das kantonale Amt hat deshalb auch zuerst abgeklärt, ob im Gebiet Höhe infolge von Bränden grossflächig Feuerlöschmittel versprüht worden seien. Dies hat sich nicht bestätigt, die Feuerwehr in Eggersriet löscht mit Wasser! Ebenso wenig war der Eintrag von Skiwachs-Abrieb bei einer Langlaufloipe die Ursache, weil dieses Gebiet für den Skisport nie genutzt wurde. Als weitere Idee wurde dann genannt, dass diese industriellen Produkte über Klärschlamm eingetragen hätten werden können. Diese Vermutungen wurden bislang nicht näher geprüft.
 

Grenzwerte

In den Trinkwasserrichtlinien hat man einen Grenzwert, welcher klar ist in der Anwendung, aber international sehr verschieden festgelegt worden ist. Bei der Risikoeinschätzung für Menschen wird das Körpergewicht berücksichtigt. Eine 70 kg schwere erwachsene Person sollte deshalb nicht mehr als 7 µg pro Tag (millionstel Gramm) zu sich nehmen. Diese Werte berücksichtigen natürlich, dass solche Schadstoffe auch über die Luft in den Körper gelangen können. Die Schadstoffe im Boden werden kaum über die Pflanzen ausgeschieden, sonst wären die Bodenwerte im Gebiet Höhe in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken, weil hier nur Graswirtschaft betrieben wird.
 

Verbot der Produkte

Man würde meinen, dass die entsprechenden Produkte, wenn diese Stoffverbindungen gesundheitlich nicht gewünscht oder gar kritisch sind, schon längst verboten worden wären. Dies trifft aber weder für die angereicherten Skiwachs-Produkte noch für andere industriell hergestellte Produkte mit diesen Inhaltsstoffen zu. Wahrscheinlich ist man sich als Konsument auch nicht bewusst, dass solche Stoffe beim Imprägnieren von Schuhen oder Jacken über die Luft aufgenommen werden können. Bei den pflanzlichen Lebensmitteln ist man noch nicht in der Lage, diese Inhaltsstoffe nachzuweisen. Bei Nahrungsmitteln wie Fisch, Fleisch und Milchprodukten kann man die entsprechenden Gehalte im Labor nachweisen, wenn sie vorhanden sind. Insgesamt ist klar, dass man PFAS nicht aufnehmen möchte, dass aber deren Ausbreitung und die entsprechenden Kontaminationen in Luft, Wasser und Böden in den industrialisierten Ländern bestehen. Auch in abgelegenen Regionen der Welt, wo keine Besiedlung stattfindet, sind schon solche Substanzen nachgewiesen worden.
 

Abwasserfrachten

In den Kläranlagen können diese Stoffe nicht vollständig abgebaut werden, so dass sie teilweise über die Gewässer oder den Klärschlamm wieder in den Kreislauf geraten. Das Gebiet Höhe hat seinerzeit Klärschlamm von der Kläranlage Eggersriet (Anlage mit wenig gewerblichem Abwasser) und von der Kläranlage Altenrhein (Anlage mit erhöhtem Anteil an gewerblichem Abwasser) ausgetragen. Die Austragung des Klärschlammes kann ziemlich genau recherchiert werden und zeigt auch die verschiedenen Belastungen der Parzellen auf. Was aber nicht nachvollzogen werden kann, ist die Behauptung, dass diese Klärschlammeinträge, die vor 30 Jahren eingestellt wurden, heute noch in der Lage sein sollen, auf der nördlichen Seite des Hügelzuges die Fliessgewässer und das Grundwasser zu verunreinigen. Dafür ist der Belastungswert der Gewässer schlichtweg zu hoch. Wenn auch Teile dieser Stoffverbindungen wasserlöslich sind, ist doch der grössere Teil hydrophob, kann also nicht ohne Weiteres durch das Regenwasser ausgewaschen werden. Dies ist auch durch den Umstand bestätigt, dass seit Jahrzehnten kein Klärschlamm mehr ausgetragen wird und somit die Gebiete längst ausgewaschen wären. Dies ist aber gerade nicht der Fall und diese Frage wäre zu klären.
 

Zusammenfassung

Die Prima-Vista-Erhebungen im Gebiet Höhe lassen keine Rückschlüsse auf die Belastung der unterliegenden Gewässer zu. Es ist möglich, dass diese Stoffeinträge einen anderen Grund haben. Unverständlich ist die Haltung des Amtes für Umweltschutz, dass nicht die gesamten Hügelzüge, also auch die nördliche Seite, untersucht wurden, sondern nur die wenigen Landwirtschaftsbetriebe auf der Kuppe. Nichtlandwirtschaftliche Parzellen und Wälder wurden auch nicht untersucht. Eine seriöse Aufarbeitung der Fakten wäre dann erfolgt, wenn auch die Grundwasserströme, welche zu den Quellen führen, eingehend getestet würden. Die Grösse und Dauerhaftigkeit der Belastung würde eher einen solchen Eintrag vermuten lassen, als Klärschlamm, der vor 30 Jahren ausgetragen worden ist.
 

Weiteres Vorgehen

Nachdem die kantonalen Behörden nun Teilergebnisse publiziert haben, erwartet der Gemeinderat, dass unverzüglich Untersuchungsreihen veranlasst werden, welche die Ursache für die Gewässerbelastung klar eruieren und auch andere Gebiete in die Beurteilung miteinbeziehen. Medieninformationen über Teilergebnisse, welche nicht richtig eingeordnet werden können, dienen weder der betroffenen Grundeigentümerschaft noch einer umfassenden Diskussion über solche Belastungen.

 

 



Datum der Neuigkeit 30. Sept. 2022
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