AbwassergebührenDer Gemeinderat beurteilte an den vergangenen Sitzungen verschiedene Gesuche um Reduktion der Abwassergebühren. Diese Begehren erfolgten jeweils mit der Begründung, dass nicht das gesamte Frischwasser als häusliches Abwasser anfalle. Gemäss Abwasserreglement können die Gebühren reduziert werden, wenn erhebliche Mengen von Frischwasser nicht in die Kanalisation gelangen (beispielsweise in der Landwirtschaft). Bedingung für die genaue Evaluierung der Wassermenge ist aber, dass entweder eine zusätzliche Wassermessung installiert wird, welche den Frischwasserbezug im Viehstall separat misst, oder dass eine Abwassermessung installiert wird. Welche technische Lösung die jeweilige Grundeigentümerschaft wählt, spielt keine Rolle. Wichtig ist jedoch, dass alle Abonnentinnen und Abonnenten gleich behandelt werden betreffend der mengenabhängigen Gebührenbelastung. Datum der Neuigkeit 9. Sept. 2022
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