öffentliche Auflage Reglement über die Nutzung von Bauten und AnlagenMit Einführung der Einheitsgemeinde ist das bestehende Benützungsreglement für die Schulanlagen überholt. Der Gemeinderat beabsichtigt, in einem neuen Reglement die Benützung von sämtlichen öffentlichen Bauten und Anlagen im Eigentum der Politischen Gemeinde einheitlich zu regeln. Der Gemeinderat erlässt bzw. genehmigte am 05.07.2022 das überarbeitete Reglement über die Nutzung von Bauten und Anlagen. Der Erlass untersteht gestützt auf Art. 23 Abs. 1 lit. a des Gemeindegesetzes des Kantons St. Gallen in Verbindung mit Art. 13ff der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Eggersriet dem fakultativen Referendum. Gegenstand: Reglement über die Nutzung von Bauten und Anlagen ab 01.01.2023 Auflagefrist: 9. September 2022 bis 18. Oktober 2022 Für das Zustandekommen des Referendumsbegehrens sind 250 gültige Unterschriften notwendig. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist beim Gemeinderat Eggersriet, Heidenerstr. 5, 9034 Eggersriet, einzureichen. Dokument Auflageexemplar Reglement über die Nutzung von Bauten und Anlagen der Politischen Gemeinde Eggersriet (pdf, 61.7 kB) Datum der Neuigkeit 8. Sept. 2022
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