öffentliche Auflage FeuerschutzreglementPer 01.01.2021 sind das überarbeitete kantonale Gesetz über den Feuerschutz und die dazugehörige Feuerschutzverordnung in Kraft gesetzt worden. Aufgrund der Gesetzesanpassungen sind die kommunalen Feuerschutzreglemente zu revidieren. Einige Bestimmungen des bisherigen Feuerschutzreglements der Politischen Gemeinde Eggersriet sind neu bereits auf kantonaler Ebene geregelt. Der Gemeinderat erlässt bzw. genehmigte am 05.07.2022 das überarbeitete Feuerschutzreglement. Der Erlass untersteht gestützt auf Art. 23 Abs. 1 lit. a des Gemeindegesetzes des Kantons St. Gallen in Verbindung mit Art. 13ff der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Eggersriet dem fakultativen Referendum. Gegenstand: Feuerschutzreglement ab 01.01.2023 Auflagefrist: 9. September 2022 bis 18. Oktober 2022 Für das Zustandekommen des Referendumsbegehrens sind 250 gültige Unterschriften notwendig. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist beim Gemeinderat Eggersriet, Heidenerstr. 5, 9034 Eggersriet, einzureichen. Dokument Auflageexemplar Feuerschutzreglement Politische Gemeinde Eggersriet (pdf, 37.7 kB) Datum der Neuigkeit 8. Sept. 2022
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