Planauflage Nutzungsplan WaldfeststellungenDer Gemeinderat hat am 5. Juli 2022 in Anwendung von Art. 10 Abs. 2 des Waldgesetzes den Nutzungsplan Waldfeststelllung (statische Waldgrenze) erlassen. Der Erlass wird gemäss Art. 41 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) öffentlich aufgelegt. Gegenstand: Nutzungsplan Waldfeststellungen (statische Waldgrenzen) Auflagefrist: 2. August 2022 bis 31. August 2022 Auflageort: Gemeinderatskanzlei Eggersriet, Heidenerstr. 5 (Büro 8) Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Nutzungsplan beim Gemeinderat Eggersriet, Heidenerstrasse 5, 9034 Eggersriet, schriftlich Einsprache mit Antrag und Begründung erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. PBG).
Datum der Neuigkeit 14. Juli 2022
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