NäherbaurechtDer Gemeinderat hat für ein Bauprojekt an der Kellerswiesenstrasse einem Näherbaurecht zugestimmt, damit das Gebäude optimaler in die Parzelle eingebettet werden kann. Nach dem Auflageverfahren des Bauprojektes wird alsdann das entsprechende Näherbaurecht gegenüber der Grünzone im Grundbuchamt eingetragen. Die Entschädigung an die Gemeinde für diese Berechtigung von CHF 40'000.00 wird mit der Erteilung der Baubewilligung fällig. Datum der Neuigkeit 8. Juli 2022
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