Reglement über die SchulgeldbeteiligungIm Rahmen der Überarbeitung verschiedener Gemeindereglemente ist die Regulierung der Schulgeldbeiträge an externen Schulen notwendig geworden. Damit wird die bisherige Regelung des Schulrates zu einem Rechtserlass gemacht, was gewisse Verbindlichkeiten aber auch Planbarkeiten für die Eltern mit sich bringt. Das Reglement über Beiträge an Schulgelder für die Oberstufe hat zur Vernehmlassung aufgelegen. Im Rahmen der Vernehmlassung sind zwei Anträge eingegangen: einerseits, dass die Schulgelder nicht massiv erhöht werden sollten, damit die Vertragsschulen attraktiv bleiben und andererseits, dass die Fahrkosten separat entschädigt werden sollen. Im Grundsatz ist aber das Festlegen einer verbindlichen Regelung unbestritten. Ab dem 16. Juni 2022 liegt somit das neue Reglement öffentlich auf. Zu diesem Zeitpunkt beginnt die Referendumsfrist. In Bezug auf die Höhe des pauschalen Schulgeldbeitrags hat der Gemeinderat beschlossen, dass die Schulgeldbeiträge für das laufendende Jahr auf CHF 16'000.– angehoben werden. Mit dieser Anhebung sind sämtliche Kosten abgegolten, insbesondere auch Transportkosten, besondere Beschulungen oder schulische Aktivitäten in der Privatschule und Ähnliches. Dabei sind keine Einschränkungen gemacht worden betreffend die privaten Schulungseinrichtungen, seien diese in einem Internat, in Tagesstrukturen oder in traditionellen Schulmodellen. Die Eltern können also die Beschulung selber festlegen, die wesentliche Bedingung für die Bezahlung des Schulgeldbeitrages ist, dass die Privatschule als Schulorganisation im jeweiligen Kanton anerkannt ist. Aktuell besuchen 10 Schülerinnen und Schüler derartige Angebote mit unterschiedlichem Förder-Fokus. Das Reglement tritt – sofern das Referendum nicht ergriffen wird – per 01.08.2022 in Kraft, also auf das neue Schuljahr. Sollte das Referendum ergriffen werden, würden die bisherigen Regelungen weitergeführt bis zur Urnenabstimmung. Datum der Neuigkeit 17. Juni 2022
|