Schutzverordnung GoldachtobelDer Gemeinderat wollte als Sofortmassnahme das Gebiet im Goldachtobel als Landschaftsschutzgebiet ausscheiden, damit bis zur totalen Überarbeitung der kommunalen Schutzverordnung eine gewisse Absichtserklärung gegeben ist. Da die Pro Natura St.Gallen-Appenzell sowie die kantonalen Fachdepartemente einem zweistufigen Verfahren eher kritisch gegenüberstehen, hat der Gemeinderat diesen Beschluss zurückgezogen. Damit bleibt die Rechtssituation im Goldachtobel wie bis anhin. Die Situation wird somit neu beurteilt, wenn die Schutzverordnung totalrevidiert wird oder der Kanton über alle Gemeinden eine kantonale Schutzverordnung über das Goldachtobel errichtet. Datum der Neuigkeit 17. Juni 2022
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