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Gemeinde Eggersriet

Anpassung Baureglement

Der Gemeinderat hat zwei Änderungen im Baureglement in Aussicht gestellt, zum einen die Korrektur der Gebäudelängen in der Landwirtschaftszone, welche lediglich auf Wohnbauten angewendet werden sollte und nicht auf Betriebsgebäude und zum andern die Wohneinheitenbeschränkung in der Wohngewerbezone WG2. Die beiden Reglementsanpassungen sind aus der Bevölkerung beantragt worden und wollen eine Anpassung des Baureglements vor der Totalrevision der Zonenplanung und des Baureglements. Die beiden Änderungen wären in Fussnoten zum bestehenden Reglement nachgetragen worden und hätten somit keine totale Überarbeitung des Baureglements ausgelöst. Das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) hat im Rahmen der Vorprüfung die Genehmigung nicht in Aussicht gestellt. Das kantonale Amt möchte, dass die Gemeinde vor dem Jahre 2027 (Ablauf der 10-jährigen Übergangsfrist) mit der Totalrevision beginnt, wenn Anpassungen am aktuellen Baureglement angezeigt sind. Der Kanton möchte deshalb keine Korrekturen der bestehenden Baureglemente mehr genehmigen, bis die Rahmennutzungsplanung dem neuen kantonalen Recht angepasst ist und auch die Richtplanung transparent wird. Ferner bezweifelt das AREG die Richtigkeit einer Wohneinheitsbeschränkung, wenn das eidgenössische Raumplanungsrecht eine innere Verdichtung vorschreibt. Ob eine solche Regelung überhaupt bei einer Revision des Baureglements genehmigt würde, bleibt offen. Der Gemeinderat hat aufgrund dieser Rückmeldung das Verfahren sistiert. Im Bereich der Landwirtschaftszone kann der Kanton als Genehmigungsbehörde für Bauten ausserhalb der Bauzone angepasste Bauvolumina genehmigen, auch wenn diese den kommunalen Längenvorgaben widersprechen. Diesbezüglich ist kein dringender Handlungsbedarf gegeben. Betreffend die Beschränkung der Wohneinheiten in der Wohngewerbezone (2-geschossig) muss aufgrund dieser Rückmeldung zuerst die Frage geprüft werden, ob die 2-geschossige Wohnzone reduziert werden soll, wenn eine Mengenbeschränkung nicht möglich ist. Diese Frage ist sehr komplex und tatsächlich nur im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zu beantworten. Um diese Frage zu klären, wird die Revision der Ortsplanung vorgezogen, obwohl die Gemeinde Eggersriet bereits heute im Bereich der Baureglementsbestimmung und Schutzverordnung grossmehrheitlich dem neuen kantonalen Recht angepasste Lösungen hat.



Datum der Neuigkeit 17. Juni 2022
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