MitwirkungsverfahrenIn diesem Mitteilungsblatt sind die Mitwirkungsverfahren für das Benützungsreglement der öffentlichen Bauten und Anlagen sowie für das Feuerschutzreglement, das Reglements über die Schulgeldbeteiligungen und den Nutzungsplan der Waldfeststellung ausgeschrieben. Das Mitwirkungsverfahren durch die Bevölkerung ist bei Planerlassen, welche Auswirkungen auf die Raumplanung haben, vorgeschrieben. Eine Mitwirkung durch die Bevölkerung macht aber auch Sinn, wenn Reglemente später dem Referendum unterstellt werden. Das Mitwirkungsverfahren ist stets als Einladung zu verstehen, dass die Bürgerschaft zum Reglementsentwurf oder Planerlass in einem frühen Stadium des Verfahrens ihre Meinung äussert. Eine Eingabe löst keine Rechtsmittelverfahren aus. Zudem ist die Äusserung im Mitwirkungsverfahren nicht bindend, sondern gibt der Entscheidbehörde einen Hinweis, welche Artikel oder welche Plangrundlagen von der Bevölkerung mitgetragen werden und wo Diskussionspunkte oder Anpassungsbedarf besteht. Der Gemeinderat sieht es deshalb gerne, wenn Parteien, Gruppierungen oder Betroffene im Mitwirkungsverfahren frühzeitig Stellung nehmen, denn die anschliessenden Auflage- und Referendumsverfahren sind dann meistens einfacher und mit weniger kritischen Punkten beladen. Datum der Neuigkeit 20. Mai 2022
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