Mitwirkung WaldfeststellungOb eine Bestockung Wald ist oder nicht, kann von grosser Bedeutung sein. Gilt die Bestockung als Wald, so untersteht sie der Waldgesetzgebung (bspw. Waldabstand für Gebäude und Anlagen wie Sitzplätze etc.). Der exakte Verlauf der Wald- und Stockgrenze von Wald ist bei Erlass und Revision von Nutzungsplänen statisch festzustellen. Diese statische Waldgrenze bringt den Vorteil, dass aus rechtlicher Sicht kein neuer Wald (Ausdehnung) anhand der Art der Bestockung entstehen kann. Die in den Waldfeststellungsplänen aufgeführten Waldgeometrien geben den aktuellen Zustand wieder und sind damit bereits heute schon verbindlich. Mit der Festlegung der Wald- und Stockgrenzen herrscht für die Grundeigentümerschaften auch zukünftig Klarheit und Planungssicherheit. Der Entwurf der Waldfeststellungspläne sowie die Vorprüfung des Kantonsforstamts St. Gallen liegen bis 30.06.2022 zur öffentlichen Mitwirkung auf. Die Unterlagen können von dieser Seite heruntergeladen werden und liegen zudem im Gemeindehaus bei der Gemeinderatskanzlei zur Einsichtnahme auf. Die Mitwirkung hat schriftlich an die Gemeinderatskanzlei, Heidenerstrasse 5 oder per Mail an info@eggersriet.ch zu erfolgen.
Datum der Neuigkeit 19. Mai 2022
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