Mitwirkung BenützungsreglementMitwirkung Benützungsreglement Mit Einführung der Einheitsgemeinde ist das bestehende Benützungsreglement für die Schulanalgen überholt. Der Gemeinderat beabsichtigt, in einem neuen Reglement die Benützung von sämtlichen öffentlichen Bauten und Anlagen im Eigentum der Politischen Gemeinde einheitlich zu regeln. Am 26.04.2022 hat der Gemeinderat deshalb das Reglement über die Nutzung von Bauten und Anlagen in einer 1. Lesung genehmigt. Die Inkraftsetzung ist per 01.01.2023 vorgesehen. Die Bevölkerung wird bis zum 30.06.2022 eingeladen, zum Entwurf des Reglements über die Nutzung von Bauten und Anlagen Stellung zu nehmen. Dokument Politische Gemeinde Eggersriet - Benützungsreglement 1. Lesung (pdf, 319.7 kB) Datum der Neuigkeit 12. Mai 2022
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