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Gemeinde Eggersriet

Anpassung Baureglement

Aufgrund einer Petition soll das Baureglement betreffend die Beschränkung von Wohneinheiten in der Wohnzone 2 und betreffend die Aufhebung der Gebäudelänge in der Landwirtschaftszone angepasst werden. Beide Anliegen wurden der Bürgerschaft im Mitwirkungsverfahren unterbreitet. Die Aufhebung der maximalen Gebäudelänge in der Landwirtschaftszone wurde grossmehrheitlich positiv aufgenommen. Die Einschränkung auf maximal 3 Wohneinheiten hat Kritik ausgelöst, insbesondere bei denjenigen Baulandparzellen, bei denen konkrete Bauabsichten vorhanden sind. Der Gemeinderat hat die beiden Änderungsanträge dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) zur Vorprüfung eingereicht. Das AREG muss nun Stellung dazu nehmen, ob eine sofortige Änderung der Nutzungsordnung möglich ist oder ob der gesamte Ortsplanungs- und Revisionsprozess ganzheitlich angegangen werden muss. Die Gemeinde Eggersriet muss innerhalb der nächsten fünf Jahre die Ortsplanung ohnehin gesamthaft überarbeiten, weil das neue kantonale Planungs- und Baugesetz gewisse Anpassungen im Reglement ab 2027 verlangt.



Datum der Neuigkeit 29. Apr. 2022
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