Kantonaler RichtplanDer Kanton hat in seinem Richtplan die Siedlungsdimensionen neu definiert. Grundsätzlich ist es richtig, dass die kantonalen Behörden periodisch die Richtplanungs- und Siedlungsdimension überprüfen. Der Gemeinderat lehnt aber entschieden ab, dass die seinerzeitigen Zusagen über die Bauzonenkapazität korrigiert werden. Es kann nicht sein, dass die Bauzonenberechnungen aus dem Jahr 2017 korrigiert werden, nur weil die Gemeinde haushälterisch mit den Siedlungsflächen umgeht. Die Gemeinde Eggersriet hat explizit die Innenentwicklung gefördert und auf Neueinzonungen verzichtet. Deshalb wurde der Raumplanungs-Index von 3.8 auf 2.7 reduziert, was immerhin eine Reduktion um 0.9 Hektaren ausmacht, so dass für Neueinzonungen der nächsten Jahrzehnte lediglich 1.5 Hektaren zur Verfügung stehen. Der Gemeinderat ist mit dieser Haltung nicht einverstanden, da sie der eidgenössischen Strategie, dass zuerst eine Innenverdichtung gemacht wird, bevor weitere Einzonungen anstehen dürfen, diametral entgegengesetzt ist. Datum der Neuigkeit 17. Dez. 2021
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