Kopfzeile

Inhalt

Mitteilung des Gemeinderates: Rücktritt Gemeindepräsident

8. September 2023

Mitteilung aus dem Gemeinderat

Rücktritt Gemeindepräsident

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung von August 2023 den an der Klausurtagung vom Dezember 2022 zurückgestellten Antrag um Rücktritt des Gemeindepräsidenten Roger Hochreutener behandelt. Behördenmitglieder können während einer Amtsdauer nur mit Genehmigung des Rates zurücktreten. Diese Genehmigung zum Rücktritt wurde per 31. März 2024 erteilt.

Der Gemeindepräsident hat zu Beginn der Amtsdauer dem Gemeinderat bereits erklärt, dass er nicht die gesamte Amtsdauer zur Verfügung stehen wird. Dies, da seine Hauptaufgabe, die Sanierung des Gemeindehaushalts, für welche er zuerst als Berater beigezogen wurde und im Anschluss das Amt des Präsidiums angetreten hat, abgeschlossen ist. Der Gemeinderat war daran interessiert, dass sowohl die Einheitsgemeinde als auch das Projekt «Schulhausneubau Eggersriet» politisch und formell korrekt sowie kosteneffizient aufgegleist werden. Der Gemeindepräsident hat deshalb seinen Rücktrittstermin offengelassen.

Der Gemeinderat hat an seiner Klausurtagung im Dezember 2022 klar definiert, dass die Rücktritte der Gemeinderäte Bernhard Egger und Connie Rossel sowie des Gemeindepräsidenten Roger Hochreutener im Sinne der Kontinuität gestaffelt erfolgen sollen. Anfangs 2023 hat sich der Gesundheitszustand von Roger Hochreutener verschlechtert. Trotz seines beeinträchtigten gesundheitlichen Zustands hat sich der Gemeindepräsident dazu bereit erklärt, sein Fachwissen und seine Erfahrung bis zu seinem Rücktritt bestmöglich in die wesentlichen Projekte einzubringen und somit den Vize-Gemeindepräsidenten und den Gesamtgemeinderat zu unterstützen.
 

Stellvertretung

Der Gemeindepräsident ist aktuell aus gesundheitlichen Gründen nur teilarbeitsfähig und die Gemeindeführung ist ihm im bisherigen Rahmen nicht möglich. Der Gemeinderat hat deshalb entschieden, dass die Aufgaben und Verantwortlichkeiten zwischen dem Gemeindepräsidenten Roger Hochreutener und dem Vize-Gemeindepräsidenten Gerold Hochreutener aufgeteilt werden.
 

Ersatzwahl Gemeindepräsidium

Infolge des Rücktritts von Roger Hochreutener hat der Gemeinderat entschieden, eine Ersatzwahl des Gemeindepräsidiums für den Rest der Amtsdauer 2021–2024 durchzuführen. Es soll eine unabhängige Findungskommission eingesetzt werden, welche sich mit der Suche nach geeigneten Kandidaten bzw. Kandidatinnen für das Gemeindepräsidium befassen wird. Die entsprechende Ersatzwahl soll so zeitnah wie möglich stattfinden, damit die Vakanz nach dem Rücktritt von Roger Hochreutener Ende März 2024 so kurz wie möglich bleibt. Informationen zur Möglichkeit der Mitwirkung in der Findungskommission finden Sie auf unserer Website unter "Neuigkeiten".
 

Dank

An dieser Stelle möchte der Gemeinderat seinen herzlichsten Dank an Roger Hochreutener für das beispiellose Engagement in der Gemeinde Eggersriet aussprechen.

Die Gemeinde konnte von seiner rund 30-jährigen Erfahrung als Stadt- und Gemeindepräsident enorm profitieren, und dies bei einem Arbeitspensum von max. 45 %. Bei Amtsantritt hatte die Gemeinde Eggersriet Schulden und insbesondere auch ein jährlich wiederkehrendes Defizit in der Finanzplanung. Innert kurzer Zeit hat der Gemeindepräsident die Gemeindefinanzen und den Steuerfuss nachhaltig positiv beeinflusst. Damit einhergehend hat er auch die gesamte Gemeindeorganisation mit der Einheitsgemeinde umgesetzt sowie eine effiziente Gemeindeverwaltung installiert. Von seinem vertieften Fachwissen und seiner ausgeprägten Dossiersicherheit profitierten nicht nur seine jeweiligen Arbeitgeber, sondern auch die Vereinigung der St.Galler Gemeindepräsidien, deren Geschäftsführung er während 20 Jahren innehatte.

Sein Engagement umfasst nicht nur die bisherige Amtsausübung, sondern auch die weitergehende Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern in seiner Freizeit. Auch innerhalb des Gemeinderats hat Roger Hochreutener stets ein offenes Ohr für sämtliche Fragestellungen und er pflegt eine offene Kommunikation. Bei Meinungsverschiedenheiten in teils sehr komplexen Geschäften vertritt er das Kollegialitätsprinzip und lebt dieses vor. Auch ein sozialer und geselliger Austausch ist ihm wichtig.
 

Wohnsitz

Medial wurde in letzter Zeit zudem die Wohnsitzfrage aufgeworfen. Mit dem Rücktritt per Ende März 2024 sowie der Ausnahmebewilligung zur Amtsausübung, welche bis Ende April 2024 erteilt wurde, hat sich das entsprechende Verfahren erübrigt. Klar zu erwähnen ist jedoch, dass Roger Hochreutener seit jeher sein Steuerdomizil und den politischen Wohnsitz in Eggersriet hatte. Auch die anderen Wohnsitzarten (wie beispielsweise der polizeirechtliche oder fürsorgerechtliche Wohnsitz) sind unbestritten, lediglich die Frage des zivilrechtlichen Wohnsitzes, also der Lebensmittelpunkt und die Absicht des dauernden Verbleibens waren diskutabel. Der Gemeindepräsident hatte seit jeher die Absicht, in Eggersriet zu wohnen, hat entsprechende Investitionen in den Baugrund getätigt und auch Bauprojekte eingereicht. Die entsprechende Baubewilligung für die Überbauung der Liegenschaft an der Heidenerstrasse 12 ist aktuell noch nicht rechtskräftig. Es ist somit klar, dass die Bauabsicht weiterhin besteht, da sich Roger Hochreutener in unserer Gemeinde Eggersriet sehr wohl fühlt.