Vermittler
Umsetzung der Justizreform im Kanton St. Gallen
Schlichtungsbehörden:
- Vermittleramt
- Schlichtungsstelle für Arbeitsverhältnisse
- Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse
Auf den Beginn der neuen Amtsdauer 2009/2015 waren nicht nur die Kreisgerichte neu zu besetzen, sondern die Kreisgerichte hatten nach erfolgter Konstituierung auch noch die Wahl der Schlichtungsbehörden vorzunehmen. Die Schlichtungsbehörden versuchen, eine Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen. Die Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse hat bereits unter dem alten Recht bestanden und wurde schon bisher durch das Kreisgericht gewählt. Auf die neue Amtsperiode ist deshalb bei diesen die einzige Neuerung die Verschiebung der geografischen Zuständigkeit. Neu ist, dass sowohl die neue Schlichtungsstelle für Arbeitsverhältnisse, welche das Arbeitsgericht ablöst, wie auch die neu in die kantonale Organisation überführten Vermittler und Vermittlerinnen durch die Kreisgerichte gewählt werden.
Für die Politische Gemeinde Eggersriet bedeutet die Justizreform das Folgende:
Im Zuge der auf den 1. Juni 2009 in Kraft gesetzten Justizreform wurde die Politische Gemeinde Eggersriet neu dem Gerichtskreis St.Gallen zugeteilt. Die Politische Gemeinde Eggersriet gehört zusammen mit den Gemeinden St.Gallen, Wittenbach, Häggenschwil, Muolen und Gaiserwald neu zum Gerichtskreis St.Gallen.
1. Vermittleramt
Der Prozess beginnt in der Regel mit dem Schlichtungsverfahren vor Vermittleramt. Wenn der Streitwert Fr. 30'000.00 übersteigt, ist das Vermittlungsverfahren freiwillig; in einigen Fällen entfällt der Versöhnungsversuch von Gesetzes wegen.
Seit 1. Juni 2009 ist die erste Anlaufstelle für vermittlungspflichtige Streitigkeiten das
Vermittleramt St. Gallen
Neugasse 3
9004 St. Gallen
Telefon 058 229 73 58
Fax 058 229 73 59
2. Schlichtungsstelle für Arbeitsverhältnisse
Die neu geschaffene Schlichtungsstelle für Arbeitsverhältnisse führt den Versöhnungsversuch in Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis durch. Das Anhängigmachen einer Klage aus dem Arbeitsverhältnis setzt die Anrufung der Schlichtungsstelle für Arbeitsverhältnisse voraus, und zwar unabhängig vom Streitwert (vgl. Art. 151 ZPO).
Anstelle der bisherigen Arbeitsgerichte ist neu für arbeitsrechtliche Streitigkeiten die Schlichtungsstelle für Arbeitsverhältnisse anzurufen. Die bis am 31. Mai 2009 bei den alten Arbeitsgerichten anhängig gemachten Verfahren bleiben in der Zuständigkeit des Kreisgerichts; das neu vorgeschriebene Schlichtungsverfahren ist in diesen Fällen nicht nachzuholen.
Adresse:
Schlichtungsstelle für Arbeitsverhältnisse
Rosenbergstrasse 22
9000 St. Gallen
Telefon 071 228 88 09
3. Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse
Bei Klagen aus Miete oder Pacht unbeweglicher Sachen ist immer, d.h. bei jedem Streitwert, zuerst die Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse anzurufen. Für Einwohner der Politischen Gemeinde Eggersriet ist seit dem 1. Juni 2009 nicht mehr die Schlichtungsstelle in Rorschach, sondern wegen der Zuteilung der Gemeinde zum Gerichtskreis St. Gallen, die Schlichtungsstelle St. Gallen mit folgender Adresse zuständig:
Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse
Wohnungsamt St. Gallen
Rathaus
9001 St. Gallen
Telefon 071 224 56 27/28